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47 Fragen an Helmut Creutz, 47 Antworten
von Helmut Creutz,
kritisch betrachtet und analysiert von Egon W. Kreutzer
Frage 8
Mit der achten Frage kommt Creutz nun auch von sich aus auf die Umlaufsicherung für Bestände auf Girokonten zu sprechen.
Die Frage, die er sich stellen lässt, lautet:
Sollen Girokontenguthaben
und andere kurzfristig verfügbare Guthaben ebenfalls mit
einer Umlaufsicherung versehen werden? Wenn ja, so müsste
man die Hausbank zur Einziehung dieses Abschlags verpflichten,
was sie nicht unentgeltlich tun wird. Der Girokonteninhaber würde
also für die Ansammlung dort nochmals zur Ader gelassen.
Wenn nein, so wird das Bargeld nach und nach komplett verschwinden
und der Electronic-Cash sich mit allen anhängenden negativen
Facetten etablieren.
Die Antwort Creutz's sieht so aus:
Die Frage der Belastung der Sichtguthaben ist umstritten, da man davon ausgehen kann, dass die Banken bei sinkenden Zinssätzen (und damit sinkenden Einnahmen!), die Gebühren für die aufwändige Sichtguthabenbetreuung sowieso erhöhen müssen. Persönlich bin ich der Auffassung, dass die Sichtguthaben, da als Zahlungsmittel benutzt, in die Umlaufsicherung einbezogen werden sollen, alle anderen Guthaben aber selbstverständlich nicht. Deren Zinssätze werden, sich an die Negativsätze von Bargeld und Sichtguthaben anpassend, automatisch absinken. Die heutige Zinstreppe zwischen kurz- und längerfristigen bleibt also erhalten, wenn auch auf einem niedrigeren Niveau.
Die Kosten für die
Einziehung der Umlaufgebühr sind bei den Sichtguthaben unerheblich.
Die Abbuchungen dafür können ebenso automatisch erfolgen
wie heute bei den Kontenüberziehungen. Ob und in welchem
Umfang sich die Bargeldmenge durch die Umlaufsicherung reduziert,
hängt nicht zuletzt von der sich einspielenden oder festgesetzten
Gebühren-Differenz zwischen Bargeld und Girokonten ab. Der
Einsatz elektronischer Zahlungsformen spielt dabei weniger eine
Rolle. Auch sie stellen letztlich nur unterschiedliche Übertragungsformen
von Sichtguthaben dar.
Logisch richtig ist
die Argumentation, dass Sichtguthaben zwangsläufig in eine
Umlaufsicherung einbezogen werden müssen. Siehe dazu auch
die Ausführungen zu Frage 6.
Die Spekulationen
über das Verhalten der Zinsen für längerfristige
Anlagen und längerfristige Ausleihungen sind jedoch eher
fromme Wünsche, denn logische Folgerungen.
Die Annahme, Geld,
das nicht für Konsum oder Investitionen benötigt wird,
könne nur und ausschließlich zur Bank getragen werden,
von wo es unmittelbar wieder in den Kreislauf zurückgeführt
wird, ist vollkommen unzureichend. Geld kann zum Beispiel auch
- legal oder illegal - ins Ausland transferiert werden. Egal,
wie es dort behandelt wird, im Binnenmarkt mindert ein solcher
Transfer die Geldmenge. Geldknappheit sorgt für steigende
Zinsen.
Es ist ferner ein Trugschluss, Banken würden die Einlagen
ihrer Kunden ausschließlich verwenden, um daraus Kredite
für andere Kunden zu generieren. Auch langfristige Einlagen
können den Kreisläufen der Realwirtschaft vollkommen
fern bleiben. Die erwarteten Zinsen erwirtschaftet die Bank, indem
sie mit den Kundengeldern spekuliert.
Es ist ein zusätzlicher Trugschluss, der hier in der Argumentation
implizit mitgeschleppt wird, dass für die Erzielung von Gewinnen
aus Unternehmen und Grundbesitz jährlich neue Investitionen
erforderlich wären. Ein Grundbesitzer muss die Pachteinnahmen
nicht jedes Jahr ausgeben, um sein Land zu kaufen. Er hat es -
im Zweifelsfall ererbt von seinen Vätern.
Nein, auch mit Umlaufsicherung
wird laufend Geld aus der Realwirtschaft abgesaugt, dessen Fehlen
ganz automatisch zur Nachfrage nach neuen Krediten führt.
Diese Nachfrage wirkt auf die Zinssätze viel stärker,
als die Umlaufsicherungsgebühr.
Creutz spricht in diesem Zusammenhang übrigens von Negativ-Zinssätzen.
Ein Begriff, der unter Freiwirtschaftlern im Allgemeinen vermieden
wird.
Es ist ein falscher, zumindest fehlerhafter Begriff.
Negativ-Zins würde
bedeuten, dass die Schuldner alle Jahre Zinszahlungen
erhalten, die vom Gläubiger zu leisten sind, dass
also eine Situation eintritt, deren faktische Wirkung wir auch
ohne Umlaufsicherungsgebühr kennen, wenn nämlich bei
langfristigen Kreditverträgen im Zeitverlauf die Inflationsrate
über den vereinbarten Darlehenszinsen liegt.
Doch die Umlaufsicherungsgebühr wirkt anders.
Sie belastet ausschließlich die Darlehensnehmer.
Der Darlehensnehmer muss eine Schuld, die ja nicht der Umlaufsicherung
unterliegt, in voller Höhe abtragen, und dafür Geld
verwenden, das im Laufe der Darlehenslaufzeit mehrfach ganz erheblich
entwertet wird.
Für den Schuldner wirkt die Umlaufsicherungsgebühr also
verteuernd auf seine Geldbeschaffungsmaßnahme durch Kredit.
Der Gläubiger hingegen erhält als Tilgungsleistung die
volle nominale Darlehenssumme zurück, obwohl sich deren Kaufkraft
zwischen Ausleihung und Tilgung ganz massiv erhöht.
Auch wenn die Geldausgabestelle
die einbehaltenen (Umtausch-)Gebühren unmittelbar wieder
in den Geldkreislauf einspeist, werden die Schuldner dadurch doch
nicht entlastet.
Letztlich muss sich Helmut Creutz fragen lassen, ob die gesamte
Umlaufsicherungs-Idee, solange nur Münzen, Scheine und Guthaben
auf Girokonten davon betroffen sein sollen, nicht ein einziges
Vermögensschutz- und Vermehrungsprogramm für die Gläubiger
darstellt, deren langfristig angelegtes Geld nie auch nur einen
Cent Umlaufsicherungsgebühr zu zahlen hätte.
Mehr in Kürze bei der Behandlung von Frage 9