Doch möchte ich zu bedenken
geben, dass Wadenwickel bei Fieber, Digitalis bei Herzschwäche
und das Gift der Tollkirsche als Gegengift bei Kontamination
mit Nervengas durchaus die richtige medizinischen Indikation
darstellen, dass aber keines dieser Mittel geeignet ist, zur
Prophylaxe an Gesunde verabreicht zu werden.
Die Prüfung auf Wirksamkeit,
Verträglichkeit und Freiheit von unerwünschten Nebenwirkungen
hat auch die Umlaufsicherungsgebühr erst bestanden, wenn
sie sich über die Experimente im kleinen Maßstab hinaus
auch im Rahmen einer nationalen oder internationalen Primärwährung
(als einzigem gesetzlichen Zahlungsmittel eines Währungsraumes)
bewährt hat.
Die Umlaufsicherung als Element
der
regulären gesetzlichen Währung
Ob eine Umlaufsicherung wirksam
und sinnvoll ist, lässt sich unter den experimentellen Bedingungen
einer regionalen Komplementärwährung nicht nachweisen.
Wir wollen daher die Frage nach der Tauglichkeit und Wirksamkeit
der Umlaufsicherung als Funktion einer Primärwährung
betrachten und dabei die Szenarien beleuchten, die sich aus der
Kombination der "Grundprinzipien" zur Konstruktion
einer Umlaufsicherung ergeben.
Man kann die Umlaufsicherung nämlich
- auf alles Geld und Geldvermögen
erheben - oder
- zwischen und "gutem"
und "schlechtem" Geldbesitz unterscheiden und demzufolge
nur den schlechten Geldbesitz, die ungenutzte Liquidität,
also ruhendes Bargeld und das dem Bargeld sehr ähnliche,
täglich fällige Giralgeld belasten, Spargelder und
sonstige Einlagen bei den Kreditinstituten aber als "gutes"
Geld unbelastet lassen, -
und,
- man kann die Umlaufsicherung
als eine Gebühr erheben, die dem Geldhalter genommen wird
und einer geldverwaltenden Institution als Einnahme zufließt
- oder
- man kann sie auch durch eine
reine Entwertung der Geldbestände (sinkender Nominalwert)
bewerkstelligen.
Die Belastung ausschließlich
des Bargeldes durch eine Umlaufsicherung hat ihren Ursprung in
der Überlegung, dass "gespartes"
Geldvermögen der Allgemeinheit als Tauschmittel zur Verfügung
steht, weil es schließlich von jedem, der es braucht, als
Kredit in den Markt geholt werden kann, während "gehortetes" Bargeld dem Markt und der Wirtschaft
definitiv vorenthalten wird.
Diese Überlegung scheint dem, was Creutz in den ersten Fragen
und Antworten dargelegt hat, am ehesten zu entsprechen. |
Diese Überlegung geht allerdings
von einem monetären Idealmodell aus, das so praktisch nie
und nirgends existiert, weil es vollkommen ignoriert, dass sich
Schulden und Geldmenge höchst unterschiedlich entwickeln.
Schon nach kurzer Lebenszeit einer auf Kredit und Zinseszins
aufgebauten Währung erreicht das als "Anspruch auf
Geld" gehaltene Geldvermögen einen weit größeren
Umfang, als die verfügbare Geldmenge und erzwingt damit,
dass immer größere Anteile des als Kredit zur Verfügung
gestellten Anteils des Geldvermögens zur Zinszahlung an
die Eigentümer der Geldvermögen verwendet werden müssen,
so dass das vermeintlich "gute" Geld durch seinen Zinsanspruch
genauso zum Tauschmittelmangel führt, wie die Hortung des
vermeintlich "schlechten" Geldes in Onkel Dagoberts
Geldspeicher.
Der an dieser Stelle zu erwartende
Einwand, die Umlaufsicherungsgebühr führte gleichzeitig
zum Ende jeglicher Zinszahlung; Geldmenge, Schulden und Vermögen
seien folglich stets gleich hoch, gehört zwar zu den naiveren
Vorstellungen von den Funktionen der Umlaufsicherung, ist aber
keineswegs ihre natürliche Folge. Weil die Umlaufsicherungsgebühr
in der Höhe für jeden Geldbesitzer gleich ist, ist
sie eben nur höchst unvollkommen geeignet, um die Allokationsfunktion
des Zinses zu übernehmen. Sowohl für die Nutzung von
Liquidität für besonders risiko- und/oder chancenreiche
Unternehmungen, wie auch für die Bereitstellung von Liquidität
für Konsumenten in prekären Einkommens- und Vermögenssituationen
wird daher auch nach Einführung der Umlaufsicherung ein
Zins gefordert und auch versprochen werden, der ursächlich
absolut unabhängig von der Umlaufsicherungsgebühr in
Erscheinung tritt, lediglich in seiner Höhe durch die Umlaufsicherungsgebühr
beeinflusst werden kann.
|
Der Einwand verweist darüber hinaus noch
auf eine weitere Dimension der mit der Umlaufsicherung erhofften
Befreiung vom Zins. Wenn dank Umlaufsicherung Geldmenge, Schulden
und Vermögen stets gleich hoch sind, stellt sich die Frage,
wie bei Bedarf die Geldmenge ausgeweitet werden kann und wer
die damit verbundenen Kosten und Risiken träg (es gibt ja
durchaus auch positives Wachstum, das durch wachsende Liquidität
gestützt werden muss). Im Notgeld-Experiment und im Bereich
der regionalen Komplementärwährung ist das unkompliziert
zu handhaben. Man nimmt einfach die entsprechende Menge der Primärwährung
und tauscht sie in Komplementärwährung um. Was aber,
wenn das Freigeld die einzige Währung ist? Wer gibt dann
Geld zu welchen Konditionen aus? Wer kontrolliert die Geldmenge? |
Die Frage, ob Gebühr oder
Nominal-Entwertung der bessere Weg sei, die Hortung zu unterbinden,
entspringt vermutlich einem Benennungs-Dilemma:
Nimmt man z.B. pro Quartal eine
Gebühr von drei Prozent des Nominalwerts, dann muss diese
Gebühr, die ja die gesamte umlaufende Geldmenge (nur
Bargeld) oder sogar alles Geldvermögen belastet,
aus der Geldmenge heraus genommen werden.
Die im Markt verfügbare Geldmenge mindert sich also pro
Quartal um drei Prozent, was bedeutet, dass schon nach drei Jahren
nur noch knapp 70 Prozent des ursprünglich verfügbaren
Geldes umlaufen, nach sechs Jahren nur noch 48 Prozent und nach
zehn Jahren nur noch 30 Prozent.
Also muss die Gebühr schleunigst
wieder in Umlauf gebracht werden. Unterstellt man, dass irgendeine
staatliche Stelle die Gebühr erhebt und das so eingesammelte
Geld schnellstmöglich wieder ausgibt, entpuppt sich die
angeblich als "Währungseigenschaft" dargestellte
Umlaufsicherungsgebühr als nichts anderes, als eine allgemeine
Steuer auf Geld und Geldvermögen. Alleine die begriffliche
Gleichsetzung der Umlaufsicherungsgebühr mit der Vermögenssteuer
würde aber eine völlig andere Diskussion eröffnen,
die - mit Argumenten wie "Neid und Missgunst" von der
einen Seite und "Ausbeutung und Betrug" von der anderen
Seite - sehr schnell ihre ursprüngliche, monetäre Zielrichtung
verlieren würde.
Als Ausweg aus diesem Dilemma wird
die allgemeine Minderung des Nominalwertes von Geld bzw. Geldvermögen
angeboten. Wenn die Geldscheine regelmäßig eingezogen
und durch Scheine mit niedrigerem Nominalwert ersetzt werden
und wenn die Differenz niemandem und nirgends gutgeschrieben
wird, dann ist der Verdacht, die Umlaufsicherung sei eine Steuer,
vollständig ausgeräumt.
Diesen Weg scheint Creutz bei der Beantwortung dieser Frage gedanklich
gegangen zu sein. Im weiteren Verlauf des Frage- und Antwortspiels
tritt er jedoch auch für eine Umlaufsicherung auf die Guthaben
auf Girokonten ein. |
Der Vorhalt, dass durch die allgemeine
Minderung des Nominalwertes ebenfalls ein beständiges Schrumpfen
der nominal verfügbaren Geldmenge - also Deflation - hervorgerufen
wird, geht regelmäßig ins Leere, weil darauf entgegnet
werden kann, genau dies sei ein wesentliches Argument dafür,
die Umlaufsicherung ausschließlich auf Bargeld und täglich
fällige Einlagen anzuwenden, aber kein Argument gegen die
Umlaufsicherung als solche. So weit, so gut.
Was aber wird die Folge sein?
Absehbare Wirkungen einer
Umlaufsicherungsgebühr auf Bargeld
Wer Banknoten und Münzen
mit einer Umlaufsicherung belastet, muss unumgänglich auch
das Giralgeld auf den Kontokorrenten und Gehaltskonten belasten.
Sonst wird als erste Konsequenz die sofortige und vollständige
Umstellung der gesamten Wirtschaft auf bargeldlosen Zahlungsverkehr
erfolgen. Klar?
Nur Banknoten
und Münzen zu belasten ist vollkommener Blödsinn.
Doch welches Verhalten der Wirtschaftsteilnehmer
ist realistischerweise zu erwarten, wenn alles Bargeld, also
Münzen, Scheine und das Giralgeld, regelmäßig
mit einer Gebühr auf den gehaltenen Bestand belastet wird?
Weil sich mit der Umstellung
der Währungsfunktionalitäten zwar die Bedingungen,
nicht aber die Motive und Antriebskräfte der Marktteilnehmer
ändern, wird es sehr schnell zu Verhaltensänderungen
kommen.
Anfänglich wird zu beobachten
sein, dass - jeweils kurze Zeit vor dem Fälligkeitstermin
der Gebühr - soweit das bei den einzelnen Marktteilnehmern
vorhandene Tauschmittel dafür reicht
- möglichst alle offenen
Rechnungen bezahlt werden,
- notwendige Anschaffungen vorgezogen
werden, und zwar sowohl für den Konsum (Frl. Müller
kauft sich schnell noch 200 Rollen Toilettenpapier, bevor das
Geld Gebühren kostet)
als auch für investive Zwecke (die Müller & Co
GmbH & Co. KgaA zahlt die Rechnung für die neue Produktionsmaschine,
bevor das Geld Gebühren kostet
- sofern irgend möglich und
machbar, die zuletzt noch eingenommenen Bargeldbestände
und Kontokorrentguthaben in gebührenfreie Spar-Guthaben
umgewandelt werden.
Alles Effekte, die durchaus den
Erwartungen an eine Umlaufsicherung entsprechen. Rechnungen werden
zügig bezahlt, konsumtive und investive Ausgaben werden
auf den frühest möglichen Zeitpunkt vorgezogen, das
Geld läuft um und Geldbesitzer, die ihr Tauschmittel beim
besten Willen nicht mehr rechtzeitig ausgeben können, tragen
es zur Geldsammelstelle, die daraus einerseits einen terminierten
Anspruch auf Geld für den Anleger und andererseits einen
Kredit für den Tauschmittelnachfrager kreiert, also ein
Schulden-Guthaben-Paar in die Welt setzt, dass sich bei Tilgung
wieder auflösen soll.
Vergessen wird dabei, dass
sich immer nur ein Teil der Markteilnehmer vor der Umlaufsicherungsgebühr
in Sicherheit bringen kann.
Das Geld, das Frl. Müller
für die vorsorglich gekauften und eingelagerten Papierrollen
ausgegeben hat, liegt an Ultimo - wie der sprichwörtliche
Schwarze Peter - in der Kasse des Supermarktes, geht am Abend
in den Nachttresor der Bank und am nächsten Morgen fehlen
drei Prozent, weil der Bankcomputer pünktlich um Mitternacht
die Gebühren abgezogen hat, die zum Stichtag auf alle Geldbestände
fällig sind.
Ebenso geht es dem Maschinenbauer,
auf dessen Konto die Zahlung der Müller & Co GmbH &
Co. KgaA erst kurz vor Mitternacht gutgeschrieben wurde. Statt
der erwarteten 250.000 Euro, von denen eigentlich Löhne,
Gehälter und Material bezahlt werden sollten, sind am nächsten
Tag - ätsch - nur 242.500 Euro auf dem Konto. 7.500 Euro
sind futsch.
Spätestens wenn die Amtsgerichte
über die ersten Klagen wegen boshafter Zahlungsterminierung
zu befinden haben, werden sowohl der Einzelhandel wie auch die
Industrie Krisensitzungen einberufen, mit dem absehbaren Ergebnis,
dass jeweils am letzten und vorletzten Tag vor dem Gebührenstichtag
kein geöffnetes Einzelhandelsgeschäft mehr anzutreffen
sein wird. Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Industrie
werden um Regelungen ergänzt, die einen Umlaufsicherungsstrafausgleich
von denjenigen fordern, die vorsätzlich oder grob fahrlässig
so spät zahlen, dass dem Zahlungsempfänger ein unabwendbarer
Gebührenschaden entsteht.
Auf diese Weise wird sich die
Anbieter-/Verkäuferseite auf dem Markt kurz vor Fälligkeit
der Gebühr jenen Spielraum verschaffen, der es möglich
macht, jedes Fitzelchen nicht benötigter Liquidität
in längerfristige Anlagen, also "gutes" Geldvermögen
umzuwandeln, während Lohn- und Gehaltszahlungen bevorzugt
kurz vor Ultimo angewiesen werden, damit sich das "schlechte"
Geld da sammelt, wo es hingehört, nämlich bei den Arbeitern,
Rentnern und Angestellten.
Weil wir aber immer noch clevere
Banker haben werden, wird sich der ganze Umlaufsicherungsspuk
sehr schnell in Luft auflösen.
Alle Girokonten werden - per
Dauer-Spar-Auftrag - rechtzeitig vor Gebührenfälligkeit
vollständig abgeräumt und vorsichtshalber darüber
hinaus noch ein Stück ins Minus gefahren. Das von dort abgezogene
Geld wird einer langfristigen, umlaufsicherungs-freien Anlage
zugeführt und dient damit wunderbarerweise zur Sicherung
des Kredits auf dem überzogenen Girokonto.
Die Kreditlinien werden entsprechend
ausgeweitet. Die Gebührenforderung der Umlaufsicherung trifft
ins Leere, denn niemand hat mehr Liquidität. Das Bargeld
(Münzen und Scheine) kommt schleunigst aus den Verstecken
und wird an den Kassen der Banken einbezahlt, die es wiederum
zügig an die Zentralbank zurückgeben.
Unvermeidlicher Effekt einer
Umlaufsicherungsgebühr auf Bargeld und Sichtguthaben:
Innerhalb kürzester Zeit
verschwinden Bargeld und Sichtguthaben vollständig aus der
Welt. Alle Zahlungen erfolgen aus eingeräumten Kreditlinien
von Girokonten, alle zwischenzeitlich eventuell entstehenden,
schädlichen Guthaben werden vollautomatisch in langfristige
Anlagen, also "gutes", nicht gebührenbelastetes
Geld umgewandelt.
Die Umlaufsicherungsgebühr
läuft vollständig ins Leere. Alles Geld ist zu gehortetem
Geld geworden und kommt nur gegen Zins und Zinseszins jeweils
für einen kurzen Augenblick wieder zum Vorschein. Gewinner
sind ausschließlich die Banken, deren zusätzliche
Gebühren und Zinsen die Wirtschaft belasten.
Die Konstrukteure von Umlaufsicherungssystemen
stehen nun vor der Wahl:
- Entweder: Alle vereinbarten
Kreditrahmen auf Girokonten werden per Definition zu Bargeld
erklärt und folglich mit der Umlaufsicherungsgebühr
belastet. Das wäre zwar logisch, weil der Kreditrahmen letztlich
die neue Liquidität ist, aber unsinnig, weil in der Konsequenz
die Kreditrahmen dann so eng wie möglich geschnitten würden,
was dazu führt, dass dem Markt noch weniger Tauschmittel
zur Verfügung steht, als vorher.
- Oder: Die Unterscheidung zwischen
"gutem" und "schlechtem" Geld wird aufgegeben.
Alles Geld und Geldvermögen wird regelmäßig mit
einer Umlaufsicherungsgebühr belastet. Dies ist das zweite
Grundmuster einer Umlaufsicherung, das bei einer der nächsten
Gelegenheiten im Rahmen dieser Creutz-Kritik beleuchtet werden
wird.