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unbedingt zuerst den Text oben lesen!
Danke.
47 Fragen an Helmut Creutz, 47 Antworten
von Helmut Creutz,
kritisch betrachtet und analysiert von Egon W. Kreutzer
Frage 16
Mit der sechzehnten Frage kommt Creutz wieder auf die Umlaufsicherungsgebühr zurück. Diesmal behandelt er die Frage, ob eine Umlaufsicherungsgebühr auf Bargeld zum Verschwinden des Bargeldes führen würde.
Die Frage, die er sich stellen lässt, lautet:
Würde die Einführung
einer auf Bargeld beschränkten Geldumlaufgebühr nicht
in letzter Konsequenz auf eine Abschaffung des Bargeldes hinauslaufen,
da unbare Zahlungsmittel (Kreditkarte, ec-Karte), weil frei von
Gebühren, attraktiver sind?
Die Antwort Creutz's
sieht so aus:
Zweifellos würde
die Einführung einer Umlauf-Sicherungsgebühr auf das
Bargeld zu einer Verringerung der Haltung von Bargeld führen,
wenn auch weniger zu einer der Nutzung. Da aber auch heute schon
etwa ein knappes Drittel der Endnachfrage über Girokonten
abgewickelt wird, ob direkt per Überweisung oder indirekt
über ec- und andere Karten, wird meist auch die Einbeziehung
dieser Zahlungsmittelbestände auf den Girokonten in die Umlaufsicherung
vorgesehen. Die Höhe der Gebühren (die sich hier leicht
per Computer einziehen lassen!), kann jedoch etwas geringer als
beim Bargeld sein. Das vor allem, wenn den Banken die Möglichkeit
genommen würde, die Zahlungsmittelbestände auf den Girokonten
zwischenzeitlich auszuleihen. Denn bei Fortfall dieser Ausleihemöglichkeiten
müssten die Kosten des Giroverkehrs auf die Bestände
umgelegt werden, was möglicherweise schon für eine ausreichende
Knapphaltung sorgen würde.
Die Annahmen,
von denen Creutz hier ausgeht, sind nach meiner Einschätzung
falsch.
Sobald eine Umlaufsicherungsgebühr ausschließlich auf
Münzen und Scheine erhoben würde, müssten diese
zwangsläufig innerhalb kürzester Frist vollständig
aus dem Umlauf verschwinden.
Die Begründung dafür ist einfach:
Alle Bestände, die im Ausland und im Inland als Sicherheitsreserven
bzw. Schwarzgeld gehalten werden, würden von den Haltern
schleunigst in andere Währungen (z.B. Dollar, YEN, engl.
Pfund, Schweizer Franken), oder gleich in Gold, Silber, Diamanten
etc. umgetauscht. Darauf gibt es zwar im heimischen Safe auch
keine Zinsen, aber sie schwinden jedenfalls nicht.
Ein Teil dieser Bestände würde sogar in Umlauf kommen
und dann, ganz im Sinne der Erfinder, zur Bezahlung von Einkäufen
Verwendung finden, also von Endkunden an den Einzelhandel übergeben.
Der Einzelhandel würde sich aber bemühen, den Großteil
seiner Einnahmen bei den Banken einzuzahlen, und nur geringe Mengen
Wechselgeld zurückbehalten, außerdem würde der
Einzelhandel, z.B. in den Supermärkten, 9 von 10 Kassen auf
electronic-cash umstellen, und nur noch eine Not-Bargeld-Kasse
geöffnet lassen, weil nur so zu verhindern ist , dass an
den Gebührenstichtagen erhebliche Mengen Bargeld aus den
Supermarktkassen der Entwertung zum Opfer fallen.
Die Kunden würden sehr schnell dazu übergehen, ihrerseits
kein Bargeld mehr von den Banken abzuholen, weil es in den Geschäften
immer schwieriger wird, mit Bargeld zu bezahlen. In der Folge
bauen die Banken nach und nach die Geldautomaten ab, so dass auch
die Beschaffung von Bargeld immer umständlicher wird. Das
wiederum zwingt auch die letzten kleinen Ladeninhaber, ein Kartenlesegerät
zu installieren, mit dem Abbuchungen vom Konto des Kunden über
dessen Scheck- oder Kreditkarte vorgenommen werden können.
Schon sind alle Marktteilnehmer in schöner Einigkeit der
Umlaufsicherungsgebühr ausgewichen. Das letzte Sparschwein
wird geschlachtet, der letzte Geldtransporter verschrottet.
Das dauert m.E. weniger
als sechs Monate. Mehr dazu siehe auch unter Frage 8.
Der Hammer
steckt in dieser Antwort aber wieder einmal im zweiten Teil:
Die Höhe der Gebühren (auf Girokontenguthaben), kann jedoch etwas geringer als beim Bargeld sein.
Das vor allem,
wenn den Banken die Möglichkeit genommen würde, die
Zahlungsmittelbestände auf den Girokonten zwischenzeitlich
auszuleihen.
Die Banken können "Zahlungsmittelbestände"
auf Girokonten doch gar nicht ausleihen? Wie soll das gehen, warum
sollten sie so etwas tun?
Geht Helmut Creutz tatsächlich
davon aus, dass die Salden auf den Konten der Banken das "Inhaltsverzeichnis"
des Safes darstellen?
Glaubt Helmut Creutz ernsthaft, dass zu jedem Guthaben auf einem
Girokonto eine entsprechende Menge Bargeld existiert, das entweder
im Safe der Bank liegt, oder an andere Bankkunden ausgeliehen
ist, was durch einen entsprechenden Schuldsaldo auf ihrem Konto
dokumentiert ist?
Ein Guthaben auf einem Girokonto besagt nichts anderes, als dass
die Bank in der Lage sein muss, dieses Guthaben auf Verlangen
des Kontoinhabers jederzeit in bar auszuzahlen. Das kommt aber
selten vor.
Vermutlich brauchen die Banken sogar viel mehr Bargeld dafür,
an den Kassenautomaten das Geld bereitzustellen, dass für
spontane Kreditaufnahmen (Inanspruchnahme des Dispo-Kredits) benötigt
wird, als dafür, Barauszahlungen von Guthaben-Konten zu ermöglichen.
Wenn jemand einen Kredit braucht, und er eine ausreichende Bonität
nachweisen kann, dann erhält er - aus dem Nichts der doppelten
Buchführung - gleichzeitig Geld (ein Guthaben auf dem Girokonto)
und eine Schuld (einen Soll-Saldo auf dem Kreditkonto). Davon
wird kein anderes Konto berührt. Dafür braucht es kein
"Zahlungsmittelguthaben eines anderen Girokontos".
Creutz setzt dem Ganzen aber noch die Krone auf, indem er das
Verleihverbot von Guthaben auf Girokonten damit begründet,
dass dann die Kosten
des Giroverkehrs auf die Bestände umgelegt werden müssten,
was möglicherweise schon für eine ausreichende Knapphaltung
sorgen würde.
Jetzt wissen
wir es aber ganz genau.
Die Kosten des Giroverkehrs sind derzeit so niedrig, weil die
auf Girokonten eingezahlten Zahlungsmittel von den Banken gegen
Zinsen weiterverliehen werden dürfen und diese Zinsen den
Verwaltungsaufwand für die Führung der Girokonten subventionieren.
Verbietet man den Banken, diese "eingezahlten Zahlungsmittel"
weiter zu verleihen, müssen die Kosten der Kontoführung
den Inhabern der Konten voll belastet werden, was diese davon
abhält, Geld auf Girokonten zu parken.
Wie verhält
sich so ein Konteninhaber dann aber in dieser wirren Geldwelt?
Nun, ich würde mein Girokonto auch abräumen und das
Guthaben in eine längerfristige Anlage übertragen.
Damit wird das ehemalige, böse Giralgeld, nach Auffassung
von Helmut Creutz, zu gutem Spargeld, das keiner Umlaufsicherungsgebühr
unterliegen darf, weil es von den Banken wieder verliehen werden
kann und damit der Wirtschaft wieder zur Verfügung steht.
Erkennen Sie den Unterschied?
Mehr in Kürze bei der Behandlung von Frage 17