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47 Fragen an Helmut Creutz, 47 Antworten
von Helmut Creutz,
kritisch betrachtet und analysiert von Egon W. Kreutzer
Frage 10
Mit der zehnten Frage versucht Creutz nachzuweisen, dass bestehende Schulden keinen relevanten Einfluss auf die aktuellen Vorgänge der Geldbeschaffung ausüben.
Die Frage, die er sich stellen lässt, lautet:
Erläutern Sie bitte
angesichts der Größenverhältnisse zwischen in
Umlauf gegebenem Bargeld (270 Mrd DM in 2000) und Kreditpotential
der Banken (9.200 Mrd DM in 2000), wie die Rückführung
von rund 1/3 des dem Umlauf entzogenen Bargeldes über eine
Geldumlaufgebühr zu einer nennenswerten Absenkung des Marktzinsniveaus
führen soll.
Die Antwort Creutz's
sieht so aus:
Die Umlaufsicherungsgebühr
führt zu verstärkten Einzahlungen bei den Banken und
damit zu einer Vergrößerung des Geldangebotes. Damit
verschiebt sich das aktuelle Kräfteverhältnis zur Kreditnachfrage
mit der Folge sinkender Zinsen. Die bereits bestehenden Guthaben
und Kredite und deren Konditionen spielen bei diesen sich täglich
neu bildenden Zinsübereinkünften keine Rolle. Das heißt,
die niedrigeren Zinsen, die sich durch die Umlaufsicherung ergeben,
wirken sich nur auf die neuen Kreditabschlüsse aus, auf die
bestehenden nur nach Auslaufen der jeweiligen Vertragszeiträume.
Der Erklärungsversuch
fußt jedoch auf einem Irrtum.
Der Irrtum besteht
darin, zu glauben, das Kreditgeschäft der Banken bestünde
darin, Geld, das von Sparern zur Bank getragen wurde, an Schuldner
zu verleihen.
Allerdings ist dies ein weit verbreiteter und von den Banken nicht
ungern gesehener Irrtum.
In Wahrheit trennen die
Banken fein säuberlich zwischen zwei originären Geschäftsbereichen.
Da ist auf der einen Seite das Kreditgeschäft.
Wer will, und über entsprechende Bonität verfügt,
erhält von der Bank "gleichzeitig" a) Geld und
b) eine Schuld in die Bücher geschrieben. Diesen Service,
die Bereitstellung von Geld, das es vorher nicht gab, lässt
sich die Bank durch Zinsen und Gebühren reichlich honorieren.
Schafft es der Schuldner, den Kredit zu tilgen, sind sowohl die
Schuld, wie auch das Geld wieder verschwunden.
Auf der anderen Seite steht das Anlagegeschäft.
Kunden, die über Geld verfügen, für das sie
keine akute Verwendung haben, bringen dieses Geld zur Bank. Die
Bank verspricht, das Geld nach einer vereinbarten Frist - zuzüglich
Zinsen - wieder zurückzuzahlen.
Dieses Geld ist zunächst stillgelegt, und bleibt es so lange,
bis die Bank eine Verwendung dafür hat.
In aller Regel setzt die Bank dieses Geld zu mehr oder minder
spekulativen Zwecken an den Finanzmärkten ein und erwirtschaftet
damit Gewinne, aus denen auch der mit dem Anleger vereinbarte
Zins genommen wird. Der spekulative An- und Verkauf von Wertpapieren
und Derivaten ist jedoch - von Neu-Emissionen abgesehen - nicht
Kreditvergabe, sondern pure Spekulation, also Glücksspiel.
Kein Unternehmer hat etwas davon, wenn eine Bank seine Aktie kauft
und wieder verkauft. Auch der Staat hat nichts davon, wenn seine
Schuldverschreibungen unter Banken gehandelt werden.
Einen verschwindend kleinen Teil der Einlagen verwendet die Bank
zur Dotierung der Mindestreserven. Für alle kurzfristig fälligen
Guthaben (Laufzeiten bis 2 Jahre) muss die Bank einen Anteil von
2 Prozent als verzinsliche Mindestreserve bei der Zentralbank
halten.
Diese mindestreservepflichtigen, kurzfristig fälligen Guthaben
entstehen jedoch zu einem großen Teil durch die frisch ausgereichten
Kredite!
Das durch neue Kredite von den Banken geschaffene Geld taucht
ja stets zunächst auf Girokonten auf und wird in aller Regel
von Girokonto zu Girokonto so lange überwiesen, bis es einer
Tilgung zum Opfer fällt. Nicht täglich, aber immer noch
kurzfristig benötigte Gelder werden von Girokonten häufig
auf Tagesgeldkonten überführt und - mit täglicher
Fälligkeit - wieder zurück transferiert.
Das Instrument der Mindestreserve könnte also, wäre
der vorgeschriebene Satz derzeit nicht so lächerlich niedrig,
durchaus genutzt werden, die Kreditvergabe einzudämmen. Für
eine normale Bank spielt der Mindestreservesatz von 2 Prozent
heute aber nur eine geringe Rolle. Er bindet einen kleinen Teil
der Einlagen, die deshalb nicht für spekulative Geschäfte
der Bank eingesezt werden können.
Aber die Kreditspielräume sind bei weitem nicht ausgereizt.
Zusätzliche Einzahlungen von Anlegern haben auf die Kreditvergabe
praktisch keine Bedeutung.
Daher geht Creutz's vorstehende Argumentation vollkommen ins
Leere.
Im Gegenteil:
Geld, das von Anlegern zur Bank gebracht wird, mindert die in
der Realwirtschaft umlaufende Geldmenge, es erhöht sie nicht!
Erst wenn sich an den Finanzmärkten keine lukrativeren Anlagemöglichkeiten
mehr finden lassen, können wachsende Einlagen zu sinkenden
Zinsen führen. Das liegt jedoch außerhalb des Einflussbereiches
einer wie auch immer gearteten Umlaufsicherungsgebühr.
Zudem muss bedacht werden, dass die bestehenden Alt-Schulden,
egal zu welchem Zinssatz sie aufgenommen wurden, beständig
Geld erfordern, das für Tilgung und Zinszahlungen benötigt
wird. Ganz selbstverständlich ist dieser Geldbedarf um so
größer, je höher die Gesamtverschuldung aus der
Vergangenheit ist. Es besteht also durchaus ein ganz erheblicher
Einfluss der Altschulden auf die Konditionen der Neuverschuldung.
Je höher die Altschulden und der zu ihrer Bedienung laufend
erforderliche Geldbedarf, desto höher ist automatisch das
Risiko der Neuverschuldung, desto geringer die Bonität der
Schuldner.
Das ist das Dilemma!
Die Bedienung der
Altschulden erfordert Geld, das durch Neuverschuldung hergestellt
werden müsste. Die Banken verweigern jedoch wegen der Höhe
der vorhandenen Gesamtschulden zunehmend neue Kredite, weil auch
für sie absehbar ist, dass die Bedienung der Schulden immer
schwieriger wird.
Mehr in Kürze bei der Behandlung von Frage 11