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Paukenschlag am Donnerstag No. 13/2008 vom 27. März 2008
Kommentare zum Zeitgeschehen von Egon W. Kreutzer
Fröhliches Aufsichtsraten
Mit den Milliardenverlusten der IKB-Bank, die - anders als es die Besitzverhältnisse annehmen ließen - ganz überwiegend mit Mitteln aus dem Steuersäckel vor dem Zusammenbruch bewahrt wird, ist wieder einmal die Rolle der Aufsichtsgremien in die Diskussion geraten. Was wissen Aufsichtsräte? Was können Aufsichträte in Erfahrung bringen? Was müssten Aufsichtsräte in Erfahrung bringen? Was kann der Vorstand dem Aufsichtsrat verschweigen, vertuschen, verdunkeln...? Fröhliches Aufsichtsraten!
Nicht gefragt wird, warum Vorstände tun, was sie tun - dabei wäre genau das der Schlüssel zum Verständnis...
Folgen Sie mir unauffällig:
Um zu verstehen, was
ein Vorstand tut, und warum er tut, was er tut, muss man wissen,
was ein Vorstand ist - und vor allem, was er nicht ist.
Der Vorstand einer Kapitalgesellschaft
ist kein Unternehmer
Eine Kapitalgesellschaft - in Deutschland
eine Aktiengesellschaft oder eine GmbH - ist als eigene juristische
Person handlungsfähig. Sie wird von angestellten Geschäftsführern
oder angestellten Vorständen vertreten. Vorstände von Aktiengesellschaften oder Geschäftsführer
von GmbHs sind also Angestellte. Angestellte, von denen jeder
einzelne zumeist nur für einen Teilbereich der Unternehmensführung
verantwortlich ist. Auch der Vorstandsvorsitzende ist in vielen
Fällen nach dem Geschäftsverteilungsplan nur für
die ihm direkt zugeordneten Ressorts zuständig, während
ihm darüberhinaus nur eine koordinierende oder moderierende
Rolle zuwächst, in der er nach außen als zentraler
Ansprechpartner des Unternehmens agiert.
Das Aktiengesetz besagt zwar, dass der Vorstand (in seiner Gesamtheit)
die Gesellschaft unter eigener Verantwortung zu leiten hat - doch
diese dem Vorstand theoretisch zugewiesene Verantwortung reicht
in der Praxis nicht weit.
Richtet das Unternehmen schuldhaft materiellen Schaden an, so
wird der Vorstand durch die Haftpflichtversicherung, deren Prämien
in der Regel das Unternehmen bezahlt, recht sicher vor eigenem
Vermögensschaden bewahrt, sollte man ihm denn persönliches
Verschulden nachweisen können.
Ist das Unternehmen in strafrechtlich relevante Vorgänge
verstrickt, hat es sich noch immer als nahezu unmöglich herausgestellt,
einem Vorstand nachzuweisen, er habe von den betreffenden Vorgängen
gewusst. Oft kann man ihm noch nicht einmal nachweisen, dass er
- bei ordnungsgemäßer Geschäftsführung -
davon hätte wissen müssen.
Dass die Verantwortung des Vorstands in der Praxis also kaum einmal
zu konkreten Fällen der persönlichen Haftung eines Vorstandes
führt, ist bei näherer Betrachtung nicht verwunderlich.
Solange das Handeln des Vorstands in letzter Konsequenz den maßgeblichen
Aktionären zum Vorteil gereicht, ist das Interesse, den Vorstand
dafür abstrafen zu lassen, eher gering. An Beispielen dafür
hat es in jüngster Vergangenheit nicht gemangelt.
Um diese "sonderbare Rolle"
der Vorstände weiter zu verdeutlichen,
ist ein kurzer Blick auf das glatte Gegenteil des Vorstands höchst
hilfreich:
Der persönlich haftende Unternehmer
Der persönlich haftende Unternehmer hat meist zu Beginn seines
Unternehmertums diese Rolle gewählt und sich seitdem nicht
aus der persönlichen Haftung hinausgestohlen, obwohl vielen
das durch die Umwandlung ihres Unternehmens in eine Kapitalgesellschaft
leicht möglich gewesen wäre. Schließlich lässt
sich eine GmbH mit nur einem Gesellschafter ebenso gründen,
wie eine Aktiengesellschaft mit nur einem Aktionär - und
beides ist längst nicht so unüblich, wie es die Bezeichung
Kapital-"Gesellschaft" vermuten ließe. Es lässt
sich daraus folgern, dass sich der persönlich haftende Unternehmer
seiner Verantwortung bewusst ist - und dass er "ehrenhaft"
für die Folgen seiner Handlungen mit seinem gesamten Vermögen
- sowohl dem im Unternehmen gebundenen, wie auch mit dem sonstigen
Privatvermögen, einzustehen bereit ist.
Wer die Wahl hat, entweder als Einzelkaufmann, bzw. als haftender
Gesellschafter einer Personengesellschaft aufzutreten, oder als
Gesellschafter bzw. Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft zu
agieren und nur mit dem eingesetzten Kapital zu haften, wird sich
für die Kapitalgesellschaft entscheiden, wenn er - wie im
Spielcasino - neben seinem Einsatz nichts riskieren will, und
am Unternehmen, an dem er sich beteiligt, nicht mehr Interesse
zeigt, als im Casino am Rechen des Croupiers, der ihm die Chips
zuschiebt.
Was aber ist ein Vorstand,
wenn er schon kein Unternehmer ist?
Richtig. Der Vorstand ist ein Angestellter, dessen Wohl und Wehe
davon abhängt, wie gut es ihm gelingt, die Erwartungen der
Anteilseigner zu erfüllen. Erfüllt er sie gut, darf
er mit der Verlängerung seines Vertrages und der Erhöhung
seiner Bezüge rechnen. Erfüllt er sie schlecht - wird
er vorzeitig abgelöst und muss sehen, wie er mit der für
diesen Fall vorsorglich vereinbarten Abfindung über die Runden
kommt, bis er anderswo wieder auf einem Vorstandssessel Platz
nehmen kann. Das Handeln eines Vorstands kann aber erst vollständig
verstanden werden, wenn auch die Erwartungen seiner "Dienstherren",
der Anteilseigner, verstanden sind.
Kapitalgesellschaften und ihre Anteilseigner
Die Anteilseigner gestatten dem Vorstand
bzw. den Geschäftsführern eines Unternehmens -- unter
tatkräftiger Mithilfe der von diesen angestellten und angeleiteten
Mitarbeiter -- produktiv tätig zu sein. Das können die
Anteilseigner dem Vorstand ebenso gut auch wieder verwehren, wenn
ihnen danach ist.
Das Gesetzt sieht hier zwar vor, dass die Aktionäre im Rahmen
der Hauptversammlung nur sehr begrenzte Möglichkeiten haben,
direkten Einfluss auf das Unternehmen zu nehmen, doch die Praxis
kennt nicht nur Großaktionäre, die sich mühelos
selbst zum Aufsichtsrat wählen können - und es auch
tun, die Praxis kennt auch die smarten Harvard-Absolventen, die
als Herren von US-Pensionsfonds die Vorstände - auch deutscher
Aktiengesellschaften - antanzen ließen und lassen, um ihnen
klar zu machen, welche Renditevorstellungen sie hegen - und vermutlich
auch, welche Fusionen sie befürworten und welche Ausgliederungen
sie erwarten.
Die offizielle Bühne, auf der Hauptversammlungen veranstaltet,
Aufsichtsratssitzungen zelebriert und Geschäftsberichte vorgelegt
werden, verbirgt dem Publikum mehr, als sie zeigt. Wesentliche
Entscheidungen werden hinter den Kulissen getroffen und den Vorständen
im kleinen Kreis, ohne Protokollführer, zur Durchführung
anempfohlen. Der Anteilseigner ist Nutznießer der kompletten
Organisation des Unternehmens, die ohne ihn ganz genau so, womöglich
noch besser arbeiten könnte. Das Unternehmen hätte ohne
ihn am Markt bessere Chancen, weil es nicht gezwungen wäre,
über entsprechend erhöhte Preise das zu erwirtschaften,
was er als seinen Profit ohne jede Gegenleistung aus dem Unternehmen
herausziehen will.
Besonders anschaulich lässt sich die Problematik
am Beispiel der börsennotierten Aktiengesellschaft darstellen:
Jeder, der ein paar Euro in der Tasche hat, kann sich jederzeit
einen Anteil an einem börsennotierten Unternehmen kaufen.
Er muss dazu keine Ahnung haben, muss weder wissen, was dieses
Unternehmen herstellt, noch wo es sitzt, welche Verfahren genutzt
werden oder wie viele Mitarbeiter es beschäftigt. Er legt
einen bestimmten Geldbetrag auf den Tisch des Vorbesitzers und
ist fortan berechtigt, am Gewinn dieses Unternehmens beteiligt
zu werden. Der kleine Aktienbesitzer wird dabei kein großes
Unheil anrichten, die Gefahr geht vom raffinierten, mit allen
Wassern gewaschenen Investmentbanker aus, der für sich -
oder seine Hintermänner - ganze Aktienpakete erwirbt und
dann dafür sorgen muss, dass die Kurse steigen. Schließlich
will er die Aktien schnellstmöglich mit Gewinn wieder losschlagen.
Was muss er dazu tun?
Im Grunde nicht viel. Es genügt, am Markt die Hoffnung zu
erwecken, dass dieses Unternehmen in naher Zukunft noch höhere
Gewinne abwerfen wird als bisher schon. Das gelingt regelmäßig
wenn man sich von möglichst vielen Mitarbeitern trennt und
nur diejenigen behält, die man braucht, um das Produkt zu
verkaufen. Der Umsatz muss stimmen - und die Kosten müssen
runter.
(Dass dies immer wieder perfekt funktioniert, ist ein sehr klares
Indiz dafür, dass die Vorstände nur als Kutscher fungieren
und die Pferde dahin dirigieren, wo die Passagiere ihren Vorteil
wittern.) Ist das gelungen, wittert die Zunft der Spekulanten
ein Geschäft, die Kurse der wenigen noch am Markt befindlichen
Aktien steigen, weil sich viele darum reißen, und wenn der
Kurs richtig schön oben ist, gehen die Aktien des ausgehöhlten
Unternehmens in kleinen Paketen an kleine Anleger, die sich immer
noch weitere Kurssteigerungen und hohe Dividenden versprechen.
Doch bald stellt sich heraus, dass das Unternehmen in einer Krise
ist. Die Produktpalette stimmt nicht mehr, weil an der Entwicklungsabteilung
gespart wurde. Die Qualität stimmt nicht mehr, weil die Kontrolleure
entlassen wurden. Die Kunden ziehen sich zurück. Der Umsatz
bricht ein. Jetzt muss wirklich ein Sanierer ran. Oft ist das
schon der Insolvenzverwalter. Der zerlegt das Unternehmen in handliche
Stücke, verkauft das, was noch gute Zahlen schreibt an den
nächsten gierigen Investmentbanker und macht dicht, was sich
nicht mehr lohnt.
Dieses Spiel ist ausschließlich destruktiv. Je mehr sich
die Mitarbeiter der betroffenen Unternehmen bemühen, eine
gute Leistung abzuliefern, desto eher werden sie Opfer gewissenloser
Spekulanten. Je mehr sie sich in die Riemen legen, während
das Unternehmen von Kostensenkungsprogrammen heimgesucht wird,
desto größer wird die Gier der Anteilseigner, sich
einen noch größeren Brocken herauszubeißen, bevor
sie die Reste der Beute den Aasgeiern überlassen. Das geflügelte
Wort von den Heuschrecken, die ganze Landstriche kahlfressen,
hat weit mehr Berechtigung, als es sich Franz Müntefering
hat träumen lassen, als er es in den Mund nahm, um sich für
ein paar Tage den Anschein zu geben, er verfolge eine soziale
Politik.
Und wenn man genau hinsieht, dann stellt man entsetzt fest, dass
viele dieser Fressattacken mit geliehenem Geld in reiner Abzockermanier
vorfinanziert werden, dass es oft genug die vielgelobten "ausländischen
Investoren" sind, die in nichts anderes investieren, als
in Anteilsscheine, mit keinem anderen Ziel, als ein Unternehmen
nach dem anderen bei lebendigem Leibe auszuwaiden.
Und mittendrin steht der Vorstand - dem nichts
übrig bleibt, als den Wünschen und Vorschlägen
der Anteilseigner zu folgen, ihre "Politik" umzusetzen,
mit nur einem Ziel: Das Vermögen der Anteilseigner - speziell
das des jeweils aktuellen Hauptaktionärs - zu mehren.
Die "Kapitalgesellschaft", ursprünglich als Instrument
der Gründungs- und Erweiterungsfinanzierung konzipiert, ist
zum Spielball internationaler Spekulanten geworden, die Börsen
zu Spielcasinos, bei denen es längst nicht mehr um die Ertragskraft
von Unternehmen geht, sondern nur noch darum, aus dem Steigen
und Fallen der Kurse, spielerisch Gewinne zu realisieren. Wer
in Aktien investiert - und dabei Papiere wählt, deren zu
erwartende Gewinnausschüttung, bezogen auf den Kurswert ungefähr
bei der Verzinsung eines Sparbuches mit gesetzlicher Kündigungsfrist
liegt - der ist ein Spekulant, den einzig die Kursentwicklung
interessiert -- und der volkswirtschaftliche Nutzen von Spekulanten
ist, soweit ich weiß, auch nach vielen Jahren neoliberaler
Indoktrination, zumindest noch umstritten. Dass sich inzwischen
ganze Heerscharen von "Finanzdienstleistern" darauf
spezialisiert haben, gesunde Unternehmen aufzukaufen und auszuplündern,
weil damit - unter Verlust der Lebensfähigkeit des Unternehmes
- kurzfristige Profite ermöglicht werden, ist eine, die einfache
Spekulation noch übersteigende, Perversion, wie sie vergleichbar
nur im illegalen Organhandel zu beobachten ist. Auch dort kommt
es nur auf den Gewinn an, der mit Spenderorganen zu erzielen ist.
Das Schicksal der lebenden Spender, die aus nackter Not heraus
gezwungen sind, eine Niere oder andere Organe für vergleichsweise
lächerliche Beträge zu verkaufen und sich dafür
"ausschlachten" lassen, ist dabei nicht von Interesse.
Es ist natürlich wahr, dass eine Reihe von Unternehmen überhaupt nicht anders hätten entstehen können, als durch das Zusammenlegen des freien Kapitals vieler Menschen, um davon erst die notwendigen Investitionen bezahlen und dann die anfänglichen Ausgaben so lange bestreiten zu können, bis das Unternehmen Einnahmen erzielt und einen ersten Gewinn abwirft. Es sieht auf den ersten Blick sogar so aus, als sei nur die Kapitalgesellschaft - und hier speziell die Aktiengesellschaft, überhaupt in der Lage, die wirklich großen Aufgaben unserer Zeit in Angriff zu nehmen - soweit es nicht solche Aufgaben sind, derer der Staat sich annehmen sollte. Ja. Das ist so. Gar kein Widerspruch.
Für die Gründung eines Unternehmens ist die Aktiengesellschaft eine ganz patente Einrichtung. Leider wurden diesem "Gründungsnutzen" inzwischen so viele Neben- und Zusatznutzen aufgepfropft, die nicht mehr dem Unternehmen, sondern nur noch der Spekulation dienen - dass ernsthaft die Frage gestellt werden muss, ob es nicht höchste Zeit ist, das Recht der Kapitalgesellschaften vollkommen neu zu schreiben. Eigentum an Produktionsmitteln, das losgelöst von jeglicher Verantwortung für angerichtete Schäden nur in Höhe des eingesetzten Kapitals haftet, ist der Auslöser für jene Perversionen des Wirtschaftens, die Bilanzfälschung, Steuerhinterziehung, Umweltzerstörung, Massenentlassungen und Lohnkürzungen hervorbringen, um den Renditezielen von Spekulanten zu genügen, die drohen, den Laden sonst erbarmungslos zu zerschlagen oder dicht zu machen. Es ist doch nicht zu übersehen, dass es Unternehmer, die sich zum Ziel gesetzt haben, bestehende Bedürfnisse bestmöglich zu befriedigen und vorhandenen Bedarf mit hochwertigen Erzeugnissen und Dienstleistungen zu decken, in unserer Zeit praktisch nicht mehr gibt. Sie wurden verdrängt von den großen Kapitalgesellschaften, deren Anteilseigner ihre Vorstände anhalten, irgendetwas zu unternehmen, Hauptsache, dass es überdurchschnittlich gewinnversprechend erscheint. Anteilseigner von Kapitalgesellschaften sind die "Großgrundbesitzer" der Industrienationen. Keiner braucht sie wirklich, und wäre es nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Unternehmensentwicklung erforderlich gewesen, Geld zu investieren, das die Banken, deren Job es gewesen wäre, nicht bereitstellen wollten, es gäbe auch keine.
Mit dem deutschen Mitbestimmungsrecht wurde
vor langer Zeit bereits ein wesentlicher Schritt unternommen,
um Unternehmen, die eingebunden in einen funktionierenden volkswirtschaftlichen
Regelkreis als Arbeitgeber vernünftige Löhne zahlen
und sinnvolle Produkte und Leistungen - primär für den
Binnenmarkt - erzeugen, vor der zerstörerischen Willkür
des eigentümelnden Kapitals zu schützen. Nur ist dieser
Schritt nie vollendet worden. Stets behielt das Kapital die letzte
entscheidende Stimme - und alles Reden und Argumentieren, alles
Bitten und Betteln hat nichts geholfen. Einigen Kleinkram haben
die Betriebsräte und die Arbeitnehmervertreter in den Aufsichträten
für die Belegschaften gestalten dürfen - aber im Großen
und Ganzen stehen sie bei jeder Auseinandersetzung von vornherein
als Verlierer da. Wen wundert es, wenn die Resignation bei dem
einen oder anderen Arbeitnehmervertreter dazu geführt hat,
dass er sich, des lieben Friedens willen, die beschleunigte Einsicht
in seine Ohnmacht vom Kapital vergolden lässt?
Dass man Betriebsräte und Personalverantwortliche dafür
vor Gericht zerrt, die wahren Nutznießer aber laufen lässt,
ist ein leicht zu durchschauendes Possenspiel, aber keine Lösung.
Der gangbare Ausweg liegt in der Änderung des Rechts der
Kapitalgesellschaften.
Die Rechtsnormen für die Gesellschaftsformen
GmbH und AG sollten grundlegend geändert werden; beginnend
damit, dass jeder Anteilseigner gesamtschuldnerisch für alle
Schulden und Haftungsfälle des Unternehmens herangezogen
werden kann. Natürlich
muss der Anteilseigner im Rückgriff auch die Möglichkeit
haben, die tatsächlich Ausführenden (das wäre dann
zuerst der Vorstand) in Regress zu nehmen, soweit diesen ein vorsätzliches
schuldhaftes Handeln nachgewiesen werden kann. Es ist anzunehmen,
dass sich Vorstände ihr Handeln dann nicht mehr im stillen
Kämmerlein anempfehlen, sondern explizit von den Anteilseignern
beautragen bzw. genehmigen ließen.
Was ist nun aber mit denjenigen Eigentümern, denen eine solche
Haftung zu weit geht? Nun, auch für diese ist eine einfache
und befriedigende Lösung denkbar:
Jeder Anteilseigner sollte ganz selbstverständlich seinen
Anteil am Unternehmen in ein Darlehen umwandeln können, das
mit festgesetzten Zins- und Tilgungsraten über einen festgesetzten
Zeitraum (z.B. zehn, oder zwölf Jahre) zur Rückzahlung
fällig wird, wobei wiederum alle verbleibenden Anteilseigner
mit ihrem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen dafür
haften, dass diese Darlehen auch tatsächlich zurückgezahlt
werden.
Der aus dieser Regelung resultierende, schlagartige Zusammenbruch der Aktienbörsen wäre von der Volkswirtschaft ebenso mühelos zu verkraften, wie die Schließung aller Spielcasinos zu verkraften wäre. Für die Unternehmen selbst erwächst daraus keine Gefahr.
Die produktive Organisation als solche ist, auch wenn das in unserer Gesellschaft insbesondere von den Besitzenden ganz anders gesehen wird, ein schützenswertes Gut. Insbesondere ist sie vor den negativen Folgen der Ausübung so genannter Eigentümerrechte zu schützen. Mit welcher sachlichen Begründung (juristisch gibt es Begründungen zu Hauf) soll ein Eigentümer, oder die Mehrheit der stimmberechtigten Eigentümer die Aufgabe eines Unternehmens oder eines Unternehmensteils beschließen dürfen und damit, ganz nebenbei, die Existenzgrundlage der Mitarbeiter vernichten können?
Sind Unternehmer denn gottgleiche Wesen, die das Unternehmen für ihre Schöpfung halten, mit der sie nach Belieben umgehen können, wie Kinder am Strand mit ihren Sandburgen? Nein, das sind sie nicht.
Und bloße Anteilseigner, die allenfalls
den Verlust ihres Einsatzes riskieren, aber für nichts haften,
was von "ihrem" Unternehmen angerichtet wird, sind erst
recht keine Götter - nur Spekulanten.
Aber solange unsere Rechtsordnung den Einfluss der Spekulanten
nicht beschneidet, solange werden Vorstände, denen ihr Job
lieb ist, den Interessen der Spekulanten dienen müssen. Sachzwang,
nennt man das, glaube ich.
Mehr über das Geld, den Kapitalismus, die Globalisierung
finden Sie in "Wolf's wahnwitzige Wirtschaftslehre"
Inhalte aus Band IV "Kritik und Überwindung des aggressiven
Eigentums" sind in den heutigen Paukenschlag eingeflossen.